Am 17. April 2013 nahm das Europäische Parlament den verbundenen Richtlinien- und Verordnungsvorschlag CRD IV (nachstehend die Richtlinie – „RL“) und CRR (nachstehend die Verordnung – „VO“), nach Zustimmung des Europäischen Rats am 27. März 2013 an. Das CRD IV Maßnahmenpaket setzt Basel III in europäisches Recht um. Bei Basel III handelt es sich um die Empfehlung des Baseler Ausschusses für Bankrecht und Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken aus dem Dezember 2010.
Lieferung: 01/15
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: