Die zentralen Marktinfrastrukturen für die Verwahrung von Wertpapieren und die Abwicklung von Wertpapiergeschäften waren bis zum Erlass der EU-Zentralverwahrerverordnung (Central Securities Depositories Regulation – „CSDR“) im EU-Recht kaum reguliert. Lediglich einzelne Aspekte des Betreibens eines Wertpapierliefer- und -abrechnungssystems sowie der Teilnahme an einem solchen System waren in der EU-Finalitätsrichtlinie (Settlement Finality Directive – „SFD“) geregelt. Der europäische Gesetzgeber sah es jedoch als notwendig an, sich mit weiteren Risiken dieser Systeme sowie mit dem Risiko der Insolvenz oder der Beeinträchtigung des Funktionierens der Betreiber der Systeme zu befassen. Mit der CSDR – und den auf ihrer Grundlage erlassenen sieben technischen Regulierungsund Durchführungsstandards (Regulatory Technical Standards „RTS“ und Implementing Technical Standards „ITS“) – hat er, wie im Titel der Verordnung angesprochen, ein umfassendes Regelwerk „zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union“ geschaffen.
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