Analog zu den Art. 433a und 433b ist auch Art. 433c neu im Rahmen der CRR II eingefügt worden. Die Anforderungen dieses Artikels richten sich an die sogenannten anderen Institute. Im Vergleich zu „großen Instituten“ und „kleinen und nicht komplexen Instituten“ gibt es für die „anderen“ Institute keine gesetzliche Definition in Art. 4 Abs. 1. Diese werden (bislang) auch nur im Rahmen der Offenlegung in der CRR II einer eigenen Klasse zugeordnet.
Unter „anderen“ Instituten werden alle Institute verstanden, die weder unter die Anforderungen für große Institute nach Art. 433a noch für kleine und nicht komplexe Institute nach Art. 433b fallen.
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