Die Liquiditätsdeckungsanforderung als Relation zwischen dem Liquiditätspuffer eines Kreditinstituts und den Netto-Liquiditätsabflüssen während einer Stressphase von 30 Kalendertagen wird als Prozentsatz angegeben. Mit Art. 4 Abs. 1 wird die Berechnungsformel der Liquiditätsdeckungsquote eingeführt.
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