Die Liquiditätsverordnung vom 14.12.2006 ist Anfang 2007 in Kraft getreten. Aufgrund der (zwischenzeitlich aufgehobenen) Übergangsbestimmung des § 12 LiqV a. F. kamen die Vorschriften bei den meisten Instituten in der Praxis jedoch erst ein Jahr später zur Anwendung.
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