Seit Begründung dieses Kommentars durch die Herren Friedrich Reischauer und Dr. Joachim Kleinhans hat das Kreditwesengesetz (KWG) mehrere Novellen und umfangreiche Ausweitung erfahren. Die Bedeutung dieses Regelwerkes nebst den ergänzenden Verordnungen nahm für die Praxis der Institute ständig zu. Versuche, das KWG handhabbarer zu machen, indem für spezielle Geschäftstätigkeiten – parallel zum KWG – gesonderte Gesetze geschaffen wurden, verkürzten nur teilweise den Gesetzestext; andererseits erhöhte dies die Verzweigungen und Verweisungen und damit die Herausforderung für die praktische Anwendung. Mit der Zunahme der Komplexität der Produkte der Finanzbranche und der Normenlandschaft steigerte sich außerdem die Relevanz der diesbezüglichen aufsichtlichen Verwaltungspraxis.
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