Vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1504), geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der FinDAGKostV vom 4. Juli 2003 (BGBl. I S. 1105), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der FinDAGKostV vom 17. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2748)
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