DER EZB-RAT –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 6 und Artikel 132,
gestützt auf die Satzung des Systems der Europäischen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 34,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3, Artikel 6 und Artikel 33 Absatz 2,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank über die praktischen Modalitäten für die Ausübung der demokratischen Rechenschaftspflicht und die Kontrolle über die Wahrnehmung der der EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus übertragenen Aufgaben,
gestützt auf die im Einklang mit Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 durchgeführte öffentliche Konsultation und Analyse,
auf Vorschlag des Aufsichtsgremiums und in Abstimmung mit den zuständigen nationalen Behörden,
in Erwägung nachstehender Gründe.
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