Die Regelungen des Art. 451 beinhalten die Offenlegungspflichten zur Verschuldung. Die Verschuldungsquote (häufig auch „Leverage Ratio“ genannt) setzt das aufsichtliche Kernkapital einer Bank in Beziehung zu ihrem Gesamtengagement. Hintergrund für die Einführung dieser Quote war der Aufbau einer übermäßigen bilanzwirksamen und außerbilanziellen Verschuldung im Bankensektor während der Finanzmarktkrise. So hatten in vielen Fällen Banken eine übermäßige Verschuldung aufgebaut, aber gleichzeitig hohe (da risikobasierte) Kapitalquoten beibehalten.
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