Im Zuge der Bankenregulierung wurden auch die Regelungen zur Sicherstellung der Abwicklungsfähigkeit von Banken neu geordnet. Diese waren bislang ausschließlich in der Banking Recovery und Resolution Directive (BRRD) 6 enthalten. Zum einen wurde der TLAC-Standard („Total Loss Absorbing Capacity“), der 2015 vom FSB veröffentlicht wurde, in europäisches Recht umgesetzt. TLAC gilt nur für G-SRI.
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