§ 12 LiqV enthielt eine mittlerweile gegenstandslos gewordene Übergangsregelung, wonach es den meisten Instituten gestattet war, im Jahr 2007 anstelle der Liquiditätsverordnung noch den früheren Grundsatz II anzuwenden.
Lieferung: 02/20Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: