Die Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz – kurz Anzeigenverordnung bzw. AnzV – wurde am 19.12.2006 von der BaFin erlassen und seither mehrfach geändert (vgl. nachfolgendes Kapitel zur Entwicklung der Anzeigenverordnung). Die Verordnung ist am 31.12.2006 in Kraft getreten. Der Erlass erfolgte im Einvernehmen bzw. Benehmen mit der Deutschen Bundesbank (vgl. Anm. 4). Die Anzeigenverordnung regelt Details zu sämtlichen Anzeige- und Vorlagepflichten des Kreditwesengesetzes, soweit diese nicht durch eine andere, speziellere Verordnung wie z. B. die Inhaberkontrollverordnung, die Groß- und Millionenkreditverordnung oder die Solvabilitätsverordnung näher bestimmt werden. Auf Antragsverfahren ist die Anzeigenverordnung nur anzuwenden, wenn dies – wie beispielsweise in § 32 Abs. 1 KWG (Erlaubnisantrag) – ausdrücklich bestimmt ist.
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