Im Wortlaut: § 24 Absatz 3 b KWG |
(3b) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank können Instituten oder Arten oder Gruppen von Instituten zusätzliche Anzeige- und Meldepflichten auferlegen, insbesondere um vertieften Einblick in die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Institute, deren Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und in die Fähigkeiten der Mitglieder der Organe des Instituts, zu erhalten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank erforderlich ist. |
Frühwarnung bei Kreditinstituten |
Das Buch Risikomanagement und Frühwarnverfahren in Kreditinstituten, Aktuelle Anforderungen – Instrumente – Prüfung, des Experten-Teams um Ulrich Bantleon und Axel Becker, befassen sich unter anderem den bankaufsichtlichen Anforderungen an Frühwarnverfahren oder mit Krisenindikatoren bei Firmenkundenkrediten. Ausführungen zur Prüfung von Risikoklassifizierungsverfahren sowie zur Prüfung der Adressenausfallrisikosteuerung runden das Werk ab. |
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