Im Wortlaut: § 10 Absatz 3 Satz 1 mit Satz 2 Nr. 1 KWG |
(3) 1 Die Aufsichtsbehörde kann anordnen, dass ein Institut, eine Institutsgruppe, eine Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe Eigenmittelanforderungen in Bezug auf nicht durch Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfasste Risiken und Risikoelemente einhalten muss, die über die Eigenmittelanforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach der Rechtsverordnung nach Absatz 1 hinausgehen. 2 Die Aufsichtsbehörde ordnet solche zusätzlichen Eigenmittelanforderungen zumindest in den folgenden Fällen und zu folgenden Zwecken an: 1. wenn Risiken oder Risikoelemente nicht durch die Eigenmittelanforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und nach der Rechtsverordnung nach Absatz 1 abgedeckt sind oder die Anforderungen nach Artikel 393 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zur Ermittlung und Steuerung von Großkrediten nicht eingehalten werden, … |
Erläuterungen |
Kernkapital: Kapitalbestandteile, die dem Institut dauerhaft zur Verfügung stehen. Das Kernkapital ist nach § 10 Absatz 2 KWG zu ermitteln. Ausgangsgröße ist das bilanzielle Eigenkapital. Dieses ist um Verluste und Positionen zu korrigieren, die nicht bilanzwirksam geworden sind und im Fall einer Insolvenz nur eine eingeschränkte Haftungsmasse bieten, wie zum Beispiel immaterielle Vermögensgegenstände. Hartes Kernkapital (Core Tier 1): Nur solches Kapital, das unbefristet zur Verfügung steht und bei Forderungen gegen das Kreditinstitut nur nachrangig bedient werden muss. Der Begriff ist sehr nahe an dem bilanziellen Eigenkapital einer Aktiengesellschaft angelegt und entspricht in etwa den ausgegebenen Aktien, dem daraus erzielten Aufgeld, den Rücklagen und dem Bilanzgewinn. |
Höchste negative Barwertänderung (+/- 200 BP)/RWA |
0% -0,75% | > 0,75% - 2,75% | > 2,75% - 3,75% | >3,75% - 4,75% | > 4,75% | |
Eigenmittelzuschlag in Prozentpunkten |
0 % | 0,6 % | 1,6 % | 1,9 % | 2,6 % |
Weiterführende Literatur |
Das juris PartnerModul Bank- und Kapitalmarktrecht erschließt systematisch alle Bereiche des modernen Bankgeschäfts, wie Rechtsrahmen, Bankrecht (Retail und Commercial Banking) und Kapitalmarktrecht (Investment Banking) und beantwortet Ihnen alle Fragen zum Aktienwesen und zum deutschen, europäischen und internationalen Unternehmens- und Kapitalmarktrecht. Das Modul enthält zahlreiche Werke aus dem Erich Schmidt Verlag. In dem ergänzbaren Handbuch von Beckmann/Scholtz/Vollmer finden Sie Kommentierungen zu den Rechtsvorschriften der Kapitalverwaltungsgesellschaften und der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften einschließlich der steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien. Das Werk behandelt insbesondere das KAGB, die KAVerOV, das InvStG, das UBGG und die DerivateV. Es bietet aber auch Länderberichte zu Investitionsstandorten (v.a. Luxemburg) sowie vertiefende Erläuterungen bei den Schnittstellen zum KWG, WpHG und GwG. |
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