Das Modul AT 4.4.1 wurde im Zuge der 4. Novelle 2012 in die MaRisk eingefügt. Die Anforderung in Tz. 1 war dabei im Grunde nichts Neues. Dass jedes Institut über Funktionen verfügen muss, die der Überwachung und Kommunikation der Risiken dienen (Risikocontrolling), ergibt sich bereits aus Modul BTO Tz. 2 Buchst. d). Und auch die aufbauorganisatorische Trennung bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung von den vertriebsabhängigen Bereichen Markt und Handel ist bereits in BTO Tz. 3 verankert. Speziell für das Marktpreisrisikocontrolling weist außerdem BTO Tz. 4 auf die notwendige Trennung von den Bereichen, die Positionsverantwortung tragen, hin. Ziel von Modul AT 4.4.1 ist es, dem Risikocontrolling bei wichtigen geschäfts- und risikopolitischen Entscheidungen ein noch stärkeres Gewicht einzuräumen (vgl. Hofer, „Neue MaRisk“ in BaFin-Journal 3/2013, S. 17).
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