Der europäische Gesetzgeber hat mit der Europäischen Verordnung CRR erstmals eine harmonisierte quantitative Liquiditätsanforderung eigeführt. Während die Säule I-Anforderungen an das Eigenkapital bereits Gegenstand mehrerer Baseler Standards und europäischer Richtlinien waren, war die quantitative Liquiditätsregulierung bisher ausschließlich national geregelt. Darin schlug sich einerseits der Umstand nieder, dass Liquidität im Gegensatz zum Kapital bislang nicht im Fokus der regulatorischen Betrachtung lag, andererseits Liquidität sehr volatil ist und folglich nationale quantitative Anforderungen auch Schutzcharakter hatten.
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