Gibt es Verbriefungen, deren zugrunde liegende Positionen vorrangige mit Hypotheken besicherte Darlehen auf Wohnimmobilien sind und wurden diese vor dem 01.10.2015 begeben, dann können diese als Aktiva der Stufe 2B angerechnet werden, wenn sie alle Anforderungen des Art. 13 erfüllen (Art. 37 Abs. 1).
Lieferung: 08/17Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: