Bei den operativen Einlagen handelt es sich um Einlagen von Großkunden (z. B. Nicht-Finanzunternehmen, Finanzkunden). Folgende Einlagen werden mit einer Abflussrate von 25% multipliziert:
– Es handelt sich um Großkundeneinlagen, die vom Einleger gehalten werden, um Clearing-, Depot-, Gelddispositions- oder andere vergleichbare Dienstleistungen im Rahmen einer etablierten Geschäftsbeziehung in Anspruch zu nehmen (Art. 27 Abs. 1 Buchst. a).
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