Die Zusammensetzung des Liquiditätspuffers nach Art. 17 erfolgt nach den im Anhang I dargestellten Formeln. Der Liquiditätspuffer des Kreditinstituts setzt sich ab dem Berechnungsdatum zusammen aus:
– Betrag der Aktiva der Stufe 1 zuzüglich
– Betrag der Aktiva der Stufe 2A zuzüglich
– Betrag der Aktiva der Stufe 2B
abzüglich des Minimums aus
– Summe a), b) und c) oder
– Betrag der überschüssigen liquiden Aktiva.
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