Grundsätzlich benötigen sämtliche in § 2 Abs. 1 AnzV (vgl. dortige Kommentierung) genannten Unternehmen eine Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI).. § 16a AnzV enthält eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung zu dieser Verpflichtung.
Lieferung: 07/17Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: