§ 10d KWG ist das Endergebnis einer über die „internationale Regulierungspyramide“ verlaufenden Genese, die über in internationalen Organisationen definiertes „Soft Law“ zunächst unverbindliche Rahmenbedingungen formuliert, welche sodann von den jeweils zuständigen Legislativorganen in international wie national verbindliches Recht zu transformieren und von den jeweiligen Behörden anzuwenden sind:
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